Abrechnung

Private Krankenversicherungen übernehmen je nach Versicherung eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, diese Frage können Sie vorab klären. Die Erstattung naturheilkundlicher und psychotherapeutischer Leistungen kann grundsätzlich nur von Ihnen als Patient bei Ihrer Krankenkasse bzw. Krankenversicherung beantragt werden, ich unterstütze Sie dabei gerne.

Als Selbstzahler spielen Formalitäten für Sie keine Rolle. Grundlage für die Abrechnung ist die Gebührenverordnung freier Psychotherapeuten.

Zu Beginn der Behandlung treffen wir eine Honorarvereinbarung und Sie sind über sämtliche Kosten und die Therapiedauer informiert.